Mitteilung Fachbereich Gesundheitsamt Wetterau

„Für Selbsthilfegruppen gelten grundsätzlich die Regelungen der §§ 1 Abs. 2b, 1a Abs. 1 Satz 2 ggf. i.V.m. § 6b Nr. 2 und 3 Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Danach sind diese in geschlossenen Räumen ab Stufe 2 zulässig, wenn

 

1. die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt; geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung werden bei der Teilnehmerzahl nicht eingerechnet,

2. nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Negativnachweis nach § 1b eingelassen werden,

3. durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, sichergestellt wird, dass der nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,

4. Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst elektronisch erfasst werden;

5. geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und

6. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind.

7. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Teilnahme als Besucherin oder Besucher zu tragen.

 

Darüber hinaus bestehen unsererseits keine Bedenken bzw. ist es zulässig, wenn sich derzeit (Stufe 2) 10 Personen (einschließlich Leitung/Kursleitung o. ä - geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zählen nicht mit) unter den vereinfachten Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 CoKoBeV in Ihren Räumlichkeiten treffen. Wir empfehlen dennoch ein Hygienekonzept und die Einhaltung der AHA regeln. Alle o. g. Zusammentreffen stehen nicht unter Genehmigungsvorbehalt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Rechtslage sich derzeit täglich ändern kann. Gegebene Auskünfte können daher sehr zeitnah ihre Korrektheit verlieren.

 

Der Wetteraukreis veröffentlicht aktuelle Informationen unter https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/. Weitere Informationen, insbesondere die gültigen Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus und die Auslegungshinweise finden Sie unter www.corona.hessen.de bzw. https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

 

Ob im Wetteraukreis oder in anderen Landkreisen aktuell die "Bundes-Notbremse" bzw. die Stufe 1 oder 2 der CoKoBeV greifen finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse.