Ausnahmegenehmigungen für Selbsthilfegruppen zu Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen möglich

In den Auslegungshinweisen zu der aktuellen Corona-Kontakt-Beschränkungs-Verordnung (CoKoBeV) des Landes Hessens (auslegungshinweise_cokobev.pdf (hessen.de) sind konkret Selbsthilfegruppen aufgeführt. Auf Seite 13 steht gemäß § 1 Absatz 2b: „… Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit persönlicher Teilnahme sind nur bei besonderem öffentlichem Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (siehe unten) zulässig. …“ Und weiter unten werden dann explizit „...Selbsthilfegruppen in den Bereichen Suchterkrankung und psychische Erkrankungen..." genannt.

Selbsthilfegruppen aus diesen beiden Bereichen können beim zuständigen Gesundheitsamt in Friedberg, Anette Obleser, email , einen formlosen Antrag auf Ausnahme des generellen Verbots von Gruppentreffen stellen. Wichtig: Weisen Sie in Ihrem formlosen Antrag darauf hin, dass Sie sich als Gruppe strikt an die Einhaltung der Hygienemaßnahmen durch alle Gruppenmitglieder und an das permanente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gruppentreffens halten werden und schicken Sie das Hygienekonzept Ihrer Gruppe im Anhang mit.